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Die Polizei – das Bundeskriminalamt und die Kommission Vorbeugende
Kriminalitätsbekämpfung ( KVK ) - vertretendie Auffassung, dass von
Haushütern eine Schutzwirkung ausgeht, die geeignet ist, entsprechende
Straftaten ( z.B. Wohnungseinbruch und Vandalismus ) zu reduzieren und
dass die Tätigkeit der Haushüter – Agenturen einen objektiv geeigneten
Ansatz zur Einbruchverhütung darstellt.
Im Kriminalpolizeilichen Vorbeugungsprogramm 88 – VII wird ausgeführt:
„ Damit ihr Urlaub nicht mit einer bösen Überraschung endet, rät die Polizei:
Es gibt Haushüter – Service – Unternehmen, deren Mitarbeiter während der
Abwesenheit des Hausbesitzers das Haus einhüten, Tiere versorgen und
Gartenarbeiten verrichten.“
Anregungen des BKA fließen, im Bestreben um die Anpassung und
Verbesserung der Serviceleistung, in die Arbeit Haushüteragenturen.
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